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   VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17   

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VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17 (https://dejure.org/2018,40592)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26.06.2018 - 6 A 161/17 (https://dejure.org/2018,40592)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 6 A 161/17 (https://dejure.org/2018,40592)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches; Vereitelung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17
    Die Bußgeldbehörde darf dann in aller Regel davon ausgehen, dass weitere Ermittlungen zeitaufwendig wären und kaum Aussicht auf Erfolg bieten würden, den Fahrer in der für Ordnungswidrigkeiten geltenden kurzen Verjährungsfrist zu ermitteln (vgl. auch Nds. OVG, B. v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, juris Rn. 4).

    An dieser Rechtslage ändert sich nichts, wenn die Behörde gleichwohl - wie hier - zusätzliche Ermittlungen zur Feststellung des Fahrzeugführers vorgenommen hat (vgl. Nds. OVG, B. v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, juris Rn. 4).

    Im Falle einer Mitwirkungsverweigerung sind weitere Ermittlungen der Ordnungsbehörden nur ausnahmsweise erforderlich, nämlich dann, wenn sich im Einzelfall besondere Anzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrers hindeuten (vgl. Nds. OVG, B. v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, juris Rn. 4; VG Braunschweig, U. v. 15.02.2017 - 6 A 10/16 -, juris Rn. 23, ständige Rechtsprechung; zu Beispielen s. VG Oldenburg, B. v. 01.10.2008 - 7 B 2577/08 -, juris Rn. 23 f. u. VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.01.2008 - 10 S 129/08 -, juris Rn. 4 = DAR 2008, 278).

    Unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass derartige Ermittlungen insbesondere durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beschränkt sind, das bei möglichen Rückschlüssen Dritter auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat des Halters berührt sein kann (s. dazu Nds. OVG, B. v. 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, juris Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17
    Das Recht bezieht sich allein auf das Bußgeldverfahren; es schützt den Halter nach ständiger Rechtsprechung dagegen nicht vor einer Fahrtenbuchauflage: Ein doppeltes "Recht" des Fahrzeughalters, nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren Angaben zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht (vgl. BVerwG, B. v. 22.06.1995 - 11 B 7/95 -, DAR 1995, 459; B. v. 11.08.1999 - 3 B 96/99 -, NZV 2000, 385; VGH Baden-Württemberg, B. v. 10.08.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 12 f.; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 31a StVZO Rn. 7 m.w.N.).

    Die von der Fahrtenbuchauflage ausgehende Belastung für den Fahrzeughalter wiegt demgegenüber nicht schwer (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 10.08.2015 - 10 S 278/15 -, juris Rn. 14 sowie VG Braunschweig, U. v. 16.02.2016 - 6 A 490/15 -).

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17
    Vielmehr genügt regelmäßig die bei jeder Kraftfahrzeugnutzung nicht auszuschließende Möglichkeit, dass der jeweilige Fahrer Verkehrsvorschriften zuwiderhandelt (vgl. BVerwG, B. v. 30.06.1989 - 7 B 90/89 -, juris Rn. 8 = …

    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, setzt als Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr nicht die Besorgnis voraus, dass künftig gerade der Fahrzeughalter als Fahrer seines Kraftfahrzeugs Verkehrszuwiderhandlungen begehen könnte (BVerwG, B. v. 30.06.1989, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2003 - 12 LA 442/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers;

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, juris Rn. 7 = Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, juris Rn. 4 = DAR 2004, 607; B. v. 01.02.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7 = NZV 2013, 257).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O.; B. v. 01.02.2013, a. a. O.; VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 22; ständige Rechtsprechung).

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2013 - 12 LA 122/12

    Maßgeblichkeit der Einschätzung der Ordnungswidrigkeitenbehörde für die

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, juris Rn. 7 = Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, B. v. 04.12.2003 - 12 LA 442/03 -, juris Rn. 4 = DAR 2004, 607; B. v. 01.02.2013 - 12 LA 122/12 -, juris Rn. 7 = NZV 2013, 257).

    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O.; B. v. 01.02.2013, a. a. O.; VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 22; ständige Rechtsprechung).

  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17
    An einer hinreichenden Mitwirkung des Fahrzeughalters fehlt es bereits dann, wenn er den Anhörungsbogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet oder keine weiteren Angaben zu dem Personenkreis macht, der das Tatfahrzeug benutzt (Nds. OVG, B. v. 04.12.2003, a.a.O.; B. v. 01.02.2013, a. a. O.; VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 22; ständige Rechtsprechung).

    Die Fahrtenbuchanordnung entspricht - entgegen der Auffassung des Klägers - auch dem Gefahrenabwehrzweck der gesetzlichen Regelung (vgl. VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012, a. a. O., Rn. 33).

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17
    Stellt die Behörde - wie die Beklagte - auf das Gewicht des Verkehrsverstoßes ab, so darf sie die Dauer der Fahrtenbuchauflage anhand dieses Kriteriums staffeln (BVerwG, U. v. 28.05.2015 - 3 C 13/14 -, juris Rn. 20 = BVerwGE 152, 180; Nds. OVG, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17
    Bei der Bemessung der Frist ist insbesondere das Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes zu berücksichtigen; daneben können weitere Gesichtspunkte - wie das Verhalten des Fahrzeughalters im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bußgeldstelle zur Tataufklärung - in die zu treffende Ermessensentscheidung einfließen (vgl. Nds. OVG, U. v. 10.02.2011 - 12 LB 318/08 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, B. v. 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, DAR 2003, 90; VG Braunschweig, U. v. 16.08.2004 - 6 A 477/03 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17
    Bei der Bemessung der Frist ist insbesondere das Gewicht des festgestellten Verkehrsverstoßes zu berücksichtigen; daneben können weitere Gesichtspunkte - wie das Verhalten des Fahrzeughalters im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bußgeldstelle zur Tataufklärung - in die zu treffende Ermessensentscheidung einfließen (vgl. Nds. OVG, U. v. 10.02.2011 - 12 LB 318/08 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, B. v. 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, DAR 2003, 90; VG Braunschweig, U. v. 16.08.2004 - 6 A 477/03 -, juris Rn. 27).
  • VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12

    93 Fahrzeuge - Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17
    Jeder Zuwiderhandlung gegen das Überholverbot liegt ein neuer Tatentschluss zugrunde, der es in einem solchen Fall rechtfertigt, für die Bemessung der Fahrtenbuchauflage die für die einzelnen Verstöße vorgesehenen Punktzahlen zu addieren (s. auch VG Mainz, B. v. 14.05.2012 - 3 L 298/12.MZ -, juris Rn. 14).
  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch;

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

  • VG Oldenburg, 01.10.2008 - 7 B 2577/08

    Feststellbarkeit des Fahrers bei bestehender Ähnlichkeit eines beim Halter durch

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 10 S 129/08

    Fahrtenbuchauflage: Schluss auf fehlende Mitwirkungsbereitschaft

  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung

  • VG Lüneburg, 17.08.2023 - 1 A 188/22

    Anhörung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Zugang

    Eine Fahrtenbuchauflage ist daher schon dann erforderlich, wenn nach den Erfahrungen in dem Anlassfall nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, dass der Fahrzeughalter in einer vergleichbaren Konstellation erneut nicht angegeben wird oder nicht angegeben werden kann, wer das Fahrzeug gefahren hat (vgl. zu alledem auch: VG Braunschweig, Urt. v. 26.6.2018 - 6 A 161/17 -, juris Rn. 28 und Beschl. v. 12.3.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 33).
  • VG Lüneburg, 17.10.2022 - 1 A 139/21

    Fahrtenbuchanordnung; Tarnname; Täuschung; unrichtige Angaben

    Eine Fahrtenbuchauflage ist daher schon dann erforderlich, wenn nach den Erfahrungen in dem Anlassfall nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, dass der Fahrzeughalter in einer vergleichbaren Konstellation erneut nicht angegeben wird oder nicht angegeben werden kann, wer das Fahrzeug gefahren hat (vgl. zu alledem auch: VG Braunschweig, Urt. v. 26.6.2018 - 6 A 161/17 -, juris Rn. 28 und Beschl. v. 12.3.2012 - 6 B 40/12 -, juris Rn. 33).
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